Steuern

Die direkte Veranlagung in Immobilien ist mit zahlreichen steuerlichen Vorteilen verbunden. Diese Vorteile finden Sie auch bei geschlossenen Immobilienfonds-Produkten wieder.


Ihre jährliche Ausschüttung

Es werden nicht die jährlichen Ausschüttungen versteuert, sondern lediglich die um die jährlichen Kosten und steuerlichen Abschreibungen verminderten Mieteinnahmen. Auf diese Beträge gelangen je nach persönlicher Einkommenssituation unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung.


Der steuerfreie Veräußerungsgewinn

Die Veräußerung Ihrer SIGNA-Anteile nach 10 Jahren ist steuerfrei. Im Gegensatz zu den offenen Immofonds profitieren Sie damit zu 100% von der Wertsteigerung der Immobilie.


Vorteile bei Vererbung und Schenkung
(nur für Österreich gültig)

Die Vererbung oder Schenkung Ihrer SIGNA-Anteile unterliegt der österreichischen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Die dafür herangezogene Bemessungsgrundlage beträgt das Dreifache des Einheitswertes, welche in der Praxis rund 30 % des Verkehrswertes beträgt.


Die steuerliche Behandlung von Privatstiftungen
(nur für Österreich gültig)

Die Mieteinnahmen bilden, unter Abzug von steuermindernden Zinsen, Spesen und der nicht kostenwirksamen AfA, die jährliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Veräußerungsgewinne sind nach 10 Jahren steuerfrei.